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Dabei ist es egal, ob man mit 13 schon älter aussieht oder ob man einverstanden ist. Sex mit Kindern ist verboten. Ab dem 14. Geburtstag sind Jungen und Mädchen keine Kinder mehr und es gelten andere Regeln:
- Wenn beide 14 Jahre alt sind, ist Sex für sie nicht verboten - also erlaubt.
- Ab 14 ist es nicht strafbar, Sex zu machen - aber er muss freiwillig sein und beide müssen damit einverstanden sein.
- Geschlechtsverkehr mit einem Jugendlichen ist dann verboten, wenn der andere der Lehrer, Sporttrainer oder die Ausbilderin im Betrieb ist.
Kinder sollen geschützt sein
Niemand soll das Kind bequatschen und zu Sachen überreden, die es noch nicht kennt und nicht will. Deshalb ist mit einem Kind alles verboten, was nur dem Erwachsenen oder Jugendlichen Lust macht. Zum Beispiel:
- Geschlechtsverkehr mit einem Kind unter 14 Jahren.
- ein Kind unter 14 auffordern, sich auszuziehen.
- Fotos oder Bildaufnahmen von dem Kind machen
- Pornografie zeigen (Bilder oder Filme mit nackten Menschen oder sexuellen Handlungen).
- das Kind anfassen (über der Kleidung oder unter der Kleidung)
- sich vor dem Kind ausziehen und z.B. sein Geschlechtsteil zu zeigen
Mein Bauch kann sprechen?
Ja. Was man will und was man blöd findet, das sagt einem das eigene Bauchgefühl. Manchmal muss man erst lernen es zu hören. Und manchmal braucht man Hilfe, damit man „Nein!“ sagen kann, wenn man sich unwohl fühlt. Hier kannst du mehr erfahren:
TIPP: Die Nummer gegen Kummer: 116 117
Montag bis Freitag von 14 bis 20 Uhr ist die Nummer gegen Kummer zu erreichen. Der Anruf kostet nichts und man sieht ihn auch nicht auf der Telefonrechnung. An den Samstagen gibt es das Angebot "Jugendliche beraten Jugendliche" (von 14-20 Uhr).
TIPP: Beratung für Jugendliche
Der Verband "pro familia" berät überall in Deutschland Jugendliche und Erwachsene zu den Themen Sexualität, Partnerschaft und Familie.
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Stand: 03.02.2020, 15:08