Obdachlos – was bedeutet das eigentlich?
Obdachlosigkeit ist zunächst ein Rechtsbegriff, der besagt, dass jede Kommune verpflichtet ist, einer obdachlosen Person eine Unterbringung zur Verfügung zu stellen.
Institutionen, die obdachlosen Menschen helfen möchten, wie z.B. Einrichtungen der Diakonie, der Caritas oder städtische Einrichtungen, sprechen in der Praxis aber eher von „wohnungslos“ oder von „Menschen in unzumutbaren Wohnverhältnissen“. Diese Begriffe sind nicht gesetzlich festgehalten, sondern beschreiben am Besten den Zustand, in der sich die betreffende Person befindet. Unzumutbare Wohnverhältnisse können bedeuteten, dass eine Person obdachlos ist, kein Dach überm Kopf hat bzw. dass das, worin sie lebt, nicht mehr als Wohnung bezeichnet werden kann.