Wolfman hilft: Alleine aufs Konzert

Deine absolute Lieblingsband spielt ein Konzert und du willst unbedingt hin. Blöd nur, dass deine Eltern nicht so begeistert von dem Vorhaben sind. Lies nach, was du laut Gesetz darfst und wie du dich am besten auf ein Gespräch mit deinen Eltern vorbereitest.

Wichtige Paragraphen im Jugendschutzgesetz (JuSchG)

§ 5 Tanzveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24:00 Uhr gestattet werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit von Kindern bis 22:00 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24:00 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

Darstellung: