Für Jugendliche zwischen 14 und 17 sind generell dieselben Taten strafbar wie für Erwachsene. Allerdings gilt für sie das Jugendstrafrecht. Dabei geht es gar nicht so sehr um „Strafe“, auch wenn sie im Namen steckt, sondern vielmehr um Unterstützung und Erziehung.
Für Jugendliche zwischen 14 und 17 sind generell dieselben Taten strafbar wie für Erwachsene. Allerdings gilt für sie das Jugendstrafrecht. Dabei geht es gar nicht so sehr um „Strafe“, auch wenn sie im Namen steckt, sondern vielmehr um Unterstützung und Erziehung.