Nicht sicher: Kitzeln als Foltermethode
Gekitzelt zu werden – das kann auf Dauer wirklich unangenehm werden. Auch früher wusste man das und es kam vor, dass die Schaulustigen einen wehrlosen Menschen an den Fußsohlen kitzelten, der im Pranger eingeschlossen war.
In dem Roman von Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausen „Der abenteuerliche Simplicissimus“ wird aus dem 30-jährigen Krieg berichtet, dass es die Foltermethode des Ziegenleckens gab: Man rieb einem Menschen die Fußsohlen mit Salz ein und ließ die Ziegen mit ihrer rauen Zunge daran lecken, sodass er aus dem Lachen nicht mehr herauskam und gestand, was man hören wollte. Grimmelshausen schrieb aber viele fantastische Dinge und diese Methode gehört sicher auch dazu. Dass systematisch durch Kitzeln gefoltert wurde, ist unwahrscheinlich.
Mit grässlichen Werkzeugen: die Folter
Früher gab es noch keine ausgefeilten Methoden, um Spuren zu sichern und Beweise für ein Verbrechen zu sammeln. Man war auf die Aussagen von Augenzeugen oder der Beschuldigten selbst angewiesen. Die sagten aber nicht unbedingt die Wahrheit. Um die aus jemandem herauszuquetschen, wurde auch die Methode der Folter angewendet. Das machte man im Mittelalter, aber vor allem bei den Hexenprozessen ab der frühen Neuzeit, die beginnt ungefähr im 15. Jahrhundert.
Man sagte „peinliche Befragung“ zur Folter. Das heißt nicht, dass sich jemand dafür schämte, sondern dass die Befragung Pein, also Schmerz bereitete. Zu den Folterwerkzeugen gehörten zum Beispiel die Daumen-, Bein- oder Wadenschrauben, die Streckbank oder das Kneifen mit glühenden Zangen. Der Gefolterte sollte dazu gebracht werden, zu gestehen, dann wäre die Tortur beendet. Aber mancher gestand dann natürlich auch etwas, was er nicht getan hatte – nur damit die Pein ein Ende nahm. Der Wahrheitsfindung dient die Folter also kaum. Bis heute gibt es in vielen Ländern noch die Folter. Die Methoden haben sich natürlich verändert, zum Beispiel wird Strom eingesetzt.
Nicht zimperlich: Strafen im Mittelalter
Im Mittelalter und bis ins 18. Jahrhundert hinein gab es vor allem Körperstrafen, mit denen Verbrechen oder Vergehen gegen die öffentliche Ordnung gebüßt werden mussten. Das heißt, der Verurteilte musste Schmerzen erleiden, manchmal wurde er verstümmelt. Oft bezog sich die Art der Strafen auf das Verbrechen, beispielsweise wurde ein Brandstifter zum Tod durch das Feuer verurteilt. Auf jeden Fall wurde die Todesstrafe immer ganz genau bestimmt. Es gab viele verschiedene Arten: Vierteilung mit dem Schwert, Enthaupten, Ertränken, Aufhängen, lebendig begraben werden, zu Tode schleifen und andere.
Bei Betrug oder Untreue gab es das Brandmarken. Dabei versengte der Henker dem Schuldigen mit einem glühenden Eisen die Haut, meistens im Gesicht – ein Zeichen, das bis zum Lebensende nicht mehr wegging. So wusste jeder, der einem Gebrandmarkten begegnete, dass dieser Mensch schon mal etwas Schlimmes getan hatte.
Stand: 22.07.2015, 12:02 Uhr