Lexikon-Video: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
30.11.2024. 01:44 Min.. Verfügbar bis 30.11.2029.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Sie besagt, dass Menschen nicht etwa behindert sind, sondern durch Barrieren im Alltag und in der Gesellschaft behindert werden. Ihr Ziel ist es, dass alle Menschen mit Behinderung selbstbestimmt, gleichberechtigt und ohne Diskriminierung an allen Lebensbereichen teilhaben können.