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Allgemeine Geschäftsbedingungen | AGB

Schriftzug 'Allgemeine Geschäftsbedingungen' als Überschrift eines Dokumentes.

AGBs enthalten oft viele Regeln und sind manchmal nur schwer zu verstehen

Ein Vertrag, den ein Unternehmen mit einer Person oder einem anderen Unternehmen abschließt, besteht meistens aus zwei Teilen. Im ersten Teil wird festgelegt, worum es sich im konkreten Fall handelt. Zum Beispiel: Der Elektro-Markt ‚Elema’ verkauft einen Flachbildfernseher für 1.500 Euro an Frau Müller. Den zweiten Teil des Vertrages bilden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder abgekürzt die AGBs. Darin hat das Unternehmen festgelegt, welche Regeln für jeden seiner Verträge gelten. Zum Beispiel steht in den AGBs, was passiert, wenn das gekaufte Gerät nicht richtig funktioniert, oder ob das Unternehmen ein Gerät wieder zurück nimmt, wenn der Käufer seine Meinung ändert.

Vorsicht vor dem Kleingedruckten!

Junge Frau (schräg von hinten) liest Textnachrichten auf Handy.

Auch wer sich nur kostenlose Spiele oder Klingeltöne herunter laden möchte, sollte die AGBs genau durchlesen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen meistens am Ende eines Vertrages und werden oft als ‚Kleingedrucktes’ bezeichnet. Sie sind nämlich häufig sehr klein geschrieben. Das hat zum Einen damit zu tun, dass es oft viele Bedingungen gibt, und der Vertrag durch eine kleinere Schrift nicht zu lang wird. Manchmal geht es aber auch darum, bestimmte Regeln des Unternehmens, die dem Käufer vielleicht nicht so gut gefallen, zu verstecken. Ab und zu sind die AGBs aber auch deshalb besonders lang und kleingeschrieben, um den Käufer bewusst zu täuschen. Zum Beispiel so: Ein Unternehmen bietet auf seiner Internetseite kostenlose Klingeltöne an. Um einen Klingelton herunter zu laden, muss man nur seinen Namen und die Adresse angeben und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Und da steht ganz klein drin: Wer sich einen kostenlosen Klingelton herunter lädt, kauft damit ein zweijähriges Abonnement für 10 € pro Monat. Wer die AGBs nicht ganz genau durchgelesen hat, tappt so in eine Abo-Falle. Die Kosten eines Vertrages absichtlich zu verstecken, ist aber verboten. Wer auf eine solche Täuschung hereingefallen ist, kann dagegen vorgehen. Das gilt besonders für Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne das Einverständnis ihrer Eltern nur Verträge abschließen dürfen, die die Höhe ihres Taschengeldes nicht überschreiten.

Stand: 16.01.2024, 16:26 Uhr

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