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Bundes-Notbremse

Notbremse in einem Zug mit kleiner Deutschland-Flagge und Aufschrift 'Bundes-Notbremse'.

Ein Gesetz für alle: Die Regeln der Bundes-Notbremse gelten in ganz Deutschland.

Politiker:innen in Deutschland haben lange versucht, sich auf gemeinsame Regeln zur Corona-Bekämpfung zu einigen. Das hat lange nicht funktioniert. Immer wieder haben ganze Bundesländer oder Regionen eigenständig Lockerungen beschlossen. Das Ergebnis: überall in Deutschland galten unterschiedliche Regeln, zum Beispiel für die Öffnung von Geschäften. Das war nicht nur sehr verwirrend, sondern hat viele Bürger auch verärgert.

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben deshalb im April 2021 ein neues Gesetz verabschiedet, das für ganz Deutschland vorschreibt, bei welchem Inzidenzwert welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Das Gesetz wird ‚Bundes-Notbremse‘ genannt, weil es vom Bund erlassen wurde und vorschreibt, wann ein (Corona-)Notfall eintritt und wie dann auf die Bremse getreten werden muss. Formell ist die ‚Bundes-Notbremse‘ eine Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes. Dieses Gesetz gibt es schon seit 2001. In ihm ist geregelt, wie Infektionskrankheiten bekämpft und verhütet werden können.

Was steht in dem Gesetz?

Zwei Jungen spielen Fußball im Park.

Nach den Regeln der Notbremse können Kinder bis 14 Jahre auch bei einer Inzidenz von über 100 draußen mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.

Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz beschreiben jetzt, welche Maßnahmen in einer Region ergriffen werden müssen, wenn der Inzidenzwert an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Dann gilt zum Beispiel, dass man sich drinnen und draußen nur noch mit einem einzigen Menschen treffen darf, der nicht zum eigenen Haushalt gehört. Außerdem gilt zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens eine Ausgangssperre. Das bedeutet: Alle Menschen, die nicht unbedingt nach draußen müssen, sollen zu Hause bleiben. Alleine Spazieren gehen oder alleine joggen darf man aber bis 24 Uhr.
Auch der Schulbesuch ist in der Bundes-Notbremse geregelt: Generell dürfen Schüler nur dann in die Schule kommen, wenn ihnen zwei Mal in der Woche ein Schnelltest zur Verfügung gestellt werden kann. Ab einem Inzidenzwert von 100 muss Wechselunterricht stattfinden. Steigt der Wert über 165 müssen die Schulen zum Distanzunterricht zurückkehren.

An der Notbremse gibt es auch Kritik

Die Bundes-Notbremse trat am 24.04.2021 in Kraft. Obwohl alle Bundesländer dem Gesetz zugestimmt haben, gab es auch Kritik. Zum Beispiel bezweifeln viele Bürger:innen und Politiker:innen, dass eine Ausgangsperre Corona-Infektionen verhindern kann. Einige sind der Meinung, dass Ausgangssperren nicht mit den Gesetzen unserer Verfassung vereinbar sind und haben gegen die Notbremse Klage eingereicht. Andere finden es nicht gut, dass auch mit der Bundes-Notbremse überall im Land unterschiedliche Regeln gelten. Da die Inzidenzwerte in jeder Stadt anders sein können, haben in einigen Orten Schulen und Geschäfte geöffnet, während in der nächsten Stadt alles geschlossen bleiben muss. Unterhalb einer Inzidenz von 100 entscheiden die Städte und Kreise darüber hinaus selbst über ihre Maßnahmen. Wenn eine Stadt die Regeln der Notbremse nicht streng genug findet, kann sie außerdem jederzeit striktere Maßnahmen einführen. In manchen Städten, in denen die Inzidenzwerte besonders hoch sind gilt zum Beispiel eine Ausgangssperre schon ab 21 Uhr.

Gültigkeit auf Zeit

Zwei Frauen mit Mund-Nasen-Schutz vor Schaufenster mit Schild 'Wir haben geöffnet - click & meet'.

Die Notbremse sorgt dafür, dass Städte oder Regionen, die einen niedrigen Inzidenzwert haben größere Lockerungen zulassen können, als andere Regionen.

Bei der Verabschiedung der 'Bundes-Notbremse' beschlossen die Politiker:innen, dass sie nur solange in Kraft sein soll, wie die Infektionszahlen sehr hoch sind. Da die Ansteckungen im Mai und Juni 2021 stark zurück gingen, endete die 'Bundes-Notbremse' am 30.06.2021. Sollte die Inzidenz wieder ansteigen, kann das Gesetz aber jeder Zeit erneut in Kraft gesetzt werden.

Stand: 14.10.2021, 13:30 Uhr

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