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Schülerjobs

In Deutschland dürfen sich Kinder erst ab ihrem 13. Geburtstag einen Job suchen und auch dann nur, wenn die Eltern zustimmen.

Mädchen spielt sitzend mit einem Kleinkind.

Babysitten ist als Schülerjob sehr beliebt. In manchen Städten werden sogar Kurse angeboten, die auf den Job vorbereiten.

Die Schule darf dabei auf keinen Fall vernachlässig werden. Deshalb sind für Kinder maximal zwei Stunden Arbeit pro Tag erlaubt. Die Arbeitsstunden müssen zwischen 8 und 18 Uhr liegen und dürfen nur nach der Schule oder am Wochenende stattfinden. Außerdem haben Kinder z.B. auf einer Baustelle oder unter Tage nichts zu suchen. Die Arbeit dort wäre körperlich zu anstrengend und zu gefährlich für sie.

Schülerjobs müssen leichte Tätigkeiten sein – wie z.B. Babysitten, den Nachbarshund spazieren führen oder Zeitungen austragen.

Ab dem 15. Lebensjahr dürfen Jugendliche zusätzlich auch in den Ferien arbeiten und zwar bis zu 4 Wochen pro Jahr in Vollzeit. Das heißt, in diesem Zeitraum können sie 40 Stunden in der Woche arbeiten, und das zwischen 6 und 20 Uhr. Für bestimmte Jobs wie kellnern darf die Arbeitszeit auch angepasst werden. Ab 18 ist man volljährig und kann ganz normal arbeiten.

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