U18-Wahlen finden seit 1996 immer neun Tage vor einer offiziellen Wahl, wie zum Beispiel einer Bundes-, Landtagswahl oder Europawahl, statt. Hier können Kinder und Jugendliche unter 18 die Parteien wählen, die auch bei den richtigen Wahlen antreten. Ihre Stimmen fließen nicht in das offizielle Ergebnisse der jeweiligen Wahl mit ein, aber die U18-Wahl bietet denen, die sonst nicht wählen dürfen, die Chance, sich mit Politik zu beschäftigen und gibt ihnen eine Stimme. Kinder sind die Wählerinnen und Wähler von morgen und deshalb ist es wichtig, dass sie sich schon heute für Politik interessieren und begeistern können.
Vor der Wahl
Die Kinder und Jugendlichen organisieren die U18-Wahl quasi selbst. Als Wahllokal anmelden können sich zum Beispiel Schulen, Jugendzentren oder Sportvereine. Schon vor dem eigentlichen Wahltag bereiten sich die Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen auf die Wahl vor. Viele sind dabei sehr kreativ: Sie veranstalten Wissensspiele über Politik oder laden die Politikerinnen und Politiker aus ihrer Stadt zu Diskussionen ein. So können sich die Kinder und Jugendlichen eine eigene Meinung bilden und entscheiden, wem sie am Wahltag ihre Stimme geben möchten. Gleichzeitig können sie außerdem Themen, die ihnen wichtig sind, an die Politiker herantragen.
Der Wahltag
Am Wahltag haben die Wahllokale, die an der U18-Wahl teilnehmen bis maximal 18 Uhr geöffnet. ALLE Minderjährigen, die sich in Deutschland aufhalten, dürfen hier ihre Stimme abgeben.
Da die U18-Wahl Kindern die Möglichkeit geben will, den Wahlgang schon einmal zu üben, läuft der U18-Wahltag ganz ähnlich ab wie ein echter Wahltag: Im Wahllokal bekommen die Kinder und Jugendlichen einen Wahlzettel, gehen in die Wahlkabine und machen ein Kreuz bei den Politikern oder der Partei, die ihre Meinung am besten vertritt. Dann werfen sie ihren Stimmzettel in eine Wahlurne. Am Ende des Tages öffnen die Organisatoren die Urne und zählen die Stimmen aus. Das Ergebnis übermitteln sie online an die zentrale Stelle in Berlin, die anschließend das Ergebnis für ganz Deutschland verkündet. In manchen Städten oder Einrichtungen veranstalten die Teilnehmer der U18-Wahl zum Schluss noch eine Wahlparty, um das Engagement und die Beteiligung der Kinder zu feiern.
Wer darf in Deutschland eigentlich wählen?
Bei offiziellen Wahlen dürfen in Deutschland alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Politiker und Parteien wählen, die sie vertreten sollen – zum Beispiel im Stadtrat, im Landtag oder im Bundestag. Um an den Bundestagswahlen teilnehmen zu dürfen, benötigt man die deutsche Staatsbürgerschaft und muss über 18 Jahre alt sein. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Europawahl wurde in Deutschland auf 16 Jahre gesenkt. Auch bei Landtags- und Kommunalwahlen dürfen 16jährige in einigen Bundesländern ihre Stimme abgeben. In anderen Bundesländern gilt weiterhin ein Mindestalter von 18 Jahren für die Stimmabgabe.