Deutschland ist ein demokratisches Land. Das bedeutet, dass das Volk bestimmt, vom wem es regiert wird: Alle deutschen Staatsbürger:innen ab 18 Jahren dürfen bei der Bundestagswahl ihre Stimme abgeben.
Sie heißt Bundestagswahl, weil die Politiker:innen und Parteien mit den meisten Wählerstimmen in den Bundestag einziehen und dort über Regeln und Gesetze diskutieren. Diese Wahl findet alle vier Jahre statt.
Eine Wahl - zwei Stimmen
Eine Bundestagswahl ist ziemlich kompliziert: Man bekommt einen Wahlzettel, auf dem man zwei Kreuze machen muss. Mit der so genannten Erststimme wählt man eine:n bestimmte:n Kandidat:in einer Partei aus dem Wahlkreis, in dem man wohnt. 2021 ist Deutschland in 299 Wahlkreise unterteilt. Der Kandidat oder die Kandidatin, der oder die in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, hat einen Platz im Bundestag sicher. Man sagt dazu auch 'Direktmandat'. Mandat kommt aus dem Lateinischen und bedeutet 'Auftrag, jemanden zu vertreten'. Mit einem Mandat bekommen die Kandidat:innen also den Auftrag, die Menschen, von denen sie gewählt wurden, im Bundestag zu vertreten. Denn sie haben ihnen ihre Stimme gegeben, weil sie glauben, dass sie sich im Bundestag für ihre Interessen einsetzen und Entscheidungen treffen, die sie gut finden. Die Hälfte der Plätze im Bundestag ist durch Direktmandate aus den Wahlkreisen vergeben.
Die zweite Stimme bekommt eine Partei
Für Kandidat:innen, die nicht direkt gewählt wurden, gibt es eine andere Möglichkeit, einen Sitz im Bundestag zu bekommen. Denn über die andere Hälfte der Plätze entscheiden die Wähler:innen mit ihrer Zweitstimme. Damit wählen sie nämlich die Partei, die sie am besten finden. Alle Parteien erstellen in den verschiedenen Bundesländern Listen, auf denen sie ihre Kandidat:innen in einer bestimmten Reihenfolge aufschreiben, so dass die wichtigsten am Anfang stehen. Jetzt kommt es darauf an, wie viele Stimmen eine Partei bekommt: Nur wenn mindestens fünf Prozent der Wähler:innen in einem Bundesland dieselbe Partei wählen, darf diese Partei Kandidat:innen von ihrer Liste in den Bundestag schicken – und je mehr Stimmen sie bekommt, desto mehr Kandidat:innen der Partei dürfen in den Bundestag. Je weiter unten ein Kandidat auf der Liste steht, desto geringer wird seine Chance auf einen Platz im Bundestag. So werden die restlichen Plätze vergeben.