Ein Staat beschließt Gesetze, um das Zusammenleben seiner Bürger zu regeln. Für fast alle Bereiche des täglichen Lebens gibt es Gesetze: In der Straßenverkehrsordnung ist zum Beispiel festgelegt, dass man nur bei Grün über die Ampel gehen darf. Und im Strafgesetzbuch steht, dass niemand einfach jemand anderen bestehlen darf. Es ist sehr wichtig, dass es Gesetze gibt: Ohne sie könnten alle Regeln einfach von den Stärksten festgelegt werden. Die würden dann nur durchsetzen, was gut für sie selbst ist.
Wie entsteht ein Gesetz?
In Deutschland gibt es Bundes- und Ländergesetze. Ländergesetze sind nur in den einzelnen Bundesländern gültig, Bundesgesetze im ganzen Land. Wer in welchem Bereich Gesetze beschließen darf, regelt die Verfassung. Schule und Bildung sind zum Beispiel Ländersache. Die meisten Gesetze in Deutschland sind aber Bundesgesetze. Bis ein Vorschlag zum Gesetz wird, ist es ein langer Weg.
Der Bundestag stimmt ab
Der erste Schritt zu einem neuen Bundesgesetz ist die so genannte 'Gesetzesinitiative'. So nennt man es, wenn die Bundesregierung, der Bundesrat oder mehrere Abgeordnete des Bundestages, nämlich mindestens 30, einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht haben. Über den Entwurf wird zunächst einmal im Bundestag diskutiert. Danach wird er von Fachleuten genau überprüft und vielleicht noch ein bisschen verändert. Der Bundestag stimmt schließlich über den endgültigen Entwurf ab. Meistens reicht dabei die 'relative Mehrheit'.
Das bedeutet, dass dem Gesetz zugestimmt wurde, wenn mehr Abgeordnete dafür gestimmt haben als dagegen. Bei besonders wichtigen Gesetzen reicht die relative Mehrheit aber nicht: Soll zum Beispiel ein kleiner Teil des Grundgesetzes geändert werden, müssen mindestens zwei Drittel der Abgeordneten dafür sein. Wenn der Bundestag für ein Gesetz gestimmt hat, sagt man auch, er hat es 'verabschiedet'.
Nächste Station: der Bundesrat
Die Zustimmung des Bundestages reicht aber noch nicht aus, um ein Gesetz gültig zu machen. Als nächstes muss der Bundesrat darüber entscheiden. Je nachdem, was für eine Art von Gesetz das ist, gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten: Bei wichtigen Gesetzen, wie zum Beispiel Verträgen mit anderen Staaten, müssen auch die Mitglieder des Bundesrates dafür stimmen. Wenn sie das nicht tun, versuchen Bundestag und Bundesrat in dem so genannten Vermittlungsausschuss doch noch eine gemeinsame Lösung zu finden.
Solche Gesetze nennt man Zustimmungsgesetze. Die andere Art von Gesetz ist das Einspruchsgesetz: Hier kann der Bundesrat nur sagen, ob er Bedenken gegen das Gesetz hat und es dadurch ablehnen. Das nennt man Einspruch. Wenn das passiert, muss der Bundestag noch einmal abstimmen. Wenn die Abgeordneten wieder für das Gesetz stimmen, kann der Bundesrat nichts mehr dagegen tun.
Auch der Bundespräsident entscheidet mit
Damit ein Gesetz schließlich gültig wird, müssen es noch einige wichtige Leute unterschreiben. Zunächst ist das der zuständige Minister - ein neues Steuergesetz wird zum Beispiel vom Finanzminister unterzeichnet. Danach unterschreibt der Bundeskanzler. Und als letztes muss der Bundespräsident unterzeichnen. Wenn alle unterschrieben haben, wird das Gesetz in einer besonderen Zeitschrift, dem Bundesgesetzblatt, veröffentlicht. Zwei Wochen nach der Veröffentlichung tritt das Gesetz dann meistens in Kraft.