Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin ist Chef:in der Regierung. Er oder sie bestimmt, welche Politik in Deutschland gemacht wird, also an welchen Aufgaben und Problemlösungen die Regierung arbeiten soll. Er oder sie leitet Deutschland nämlich nicht alleine, sondern hat sich einige Leute ausgesucht, die ihm/ihr dabei helfen: die Bundesminister:innen. Jede:r Minister:in ist für einen bestimmten Fachbereich verantwortlich, zum Beispiel für die Umwelt-, Gesundheits- oder Außenpolitik. Der oder die Bundeskanzler:in kann ja nicht in allen Bereichen genau Bescheid wissen und alles alleine entscheiden. Aber er oder sie trägt am Ende die Verantwortung für die Arbeit der Regierung.
Ein Amt - viele Aufgaben
Neben der Regierungsverantwortung hat ein Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin noch zahlreiche andere Aufgaben: Empfänge von Politiker:innen anderer Länder, Pressekonferenzen, Sitzungen im Bundeskabinett oder Bundestag - der Kalender ist immer sehr voll. Und zwischendurch steht viel Lesen auf dem Programm - schließlich muss ein:e Bundeskanzler:in über alles informiert sein, was im eigenen Land und auf der ganzen Welt passiert.
Wer wählt den Bundeskanzler | die Bundeskanzlerin?
Grundsätzlich kann jeder deutsche Staatsbürger und jede deutsche Staatsbürgerin ab 18 Jahren Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin werden. Allerdings muss er oder sie von einer Partei dafür ausgewählt und dann vom Bundespräsidenten für dieses Amt vorgeschlagen werden. Und dann müssen ihn oder sie auch noch die Abgeordneten, also die Politiker:innen im Bundestag, wählen: Nur wenn die Mehrheit der Abgeordneten für einen Kandidaten oder eine Kandidatin stimmt, kann der Bundespräsident ihn oder sie zum Bundeskanzler oder zur Bundeskanzlerin ernennen. Die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin findet alle vier Jahre statt - immer kurz nach der Bundestagswahl. In der Regel gehört der oder die Bundeskanzler:in der stärksten Partei im Bundestag an, also der Partei, die bei der letzten Bundestagswahl die meisten Wählerstimmen bekommen hat. Der oder die Bundeskanzler:in kann immer wieder gewählt werden. Am längsten haben es bisher Helmut Kohl und Angela Merkel geschafft: Beide waren 16 Jahre lang im Amt, wurden also viermal wiedergewählt.