Das Zusammenleben der Bürger in einem Staat ist durch Gesetze geregelt. Aber die Bewohnerinnen und Bewohner eines Staates haben nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. In einem demokratischen Staat wie Deutschland gibt es zum Beispiel die sogenannten Bürgerrechte. Diese Rechte geben den Bürgerinnen und Bürgern etwa die Erlaubnis, an Wahlen teilzunehmen und so mitzubestimmen, wer ihren Staat regiert. Außerdem haben sie das Recht, sich einen Beruf auszusuchen oder sich mit anderen Menschen zu versammeln und zu demonstrieren – zum Beispiel gegen die Politik.
Bürgerrechte gelten nur für Staatsbürger
Die Bürgerrechte sind Teil der Verfassung. Sie gelten nur für die Bürgerinnen und Bürger des Staates. In Deutschland gelten die Bürgerrechte also nur für deutsche Staatsbürger. Neben den Bürgerrechten gibt es aber auch noch Grund- und Menschenrechte. Diese Rechte gelten für alle Menschen, die einem Land leben oder sich nur kurz dort aufhalten. Die Grundrechte sind – wie die Bürgerrechte – Teil der Verfassung eines Staates. "Die Würde des Menschen ist unantastbar" ist zum Beispiel der erste Satz des ersten Artikels der deutschen Grundrechte. Außerdem zählt zum Beispiel das Recht auf Freiheit und persönliche Entfaltung zu den Grundrechten, oder auch das Briefgeheimnis.
Menschen- und Kinderrechte
Die Menschenrechte wurden nach dem Zweiten Weltkrieg 1948 von der Staatengemeinschaft UNO ins Leben gerufen. Obwohl alle 193 UN-Mitgliedsstaaten die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" anerkennen, werden die Menschenrechte bis heute nicht in allen Ländern eingehalten. Zu den Menschenrechten zählen zum Beispiel das Recht, seine Meinung frei äußern zu dürfen oder die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Außerdem gibt es auch spezielle Rechte für Kinder.