Der Schutz der Verfassung ist eine wichtige Aufgabe unseres Staates. Keine Person, kein Verein und keine Partei darf in unserem Rechtsstaat etwas tun, was gegen das Grundgesetz, also unsere Verfassung, verstößt. Der Verfassungsschutz soll dies sicherstellen. Wichtig ist er besonders dann, wenn extreme Gruppen gegen Recht verstoßen oder sogar terroristische Taten planen. In solchen Fällen muss er alle Aktivitäten genau überwachen, um zu verhindern, dass Menschen zu Schaden kommen.
Wer kümmert sich um den Verfassungsschutz?
In Deutschland ist das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zuständig. Es hat seinen Sitz in Köln. Aber es gibt auch für jedes Bundesland eine eigene Behörde, die sich mit Verfassungsschutz beschäftigt. Ihre Chefs sind die jeweiligen Innenminister – der Bundesinnenminister und seine Kollegen in den Ländern. Eine große Rolle für den Schutz unserer Verfassung spielt auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Durch ein Urteil kann es zum Beispiel politische Parteien verbieten, die gegen die Verfassung handeln. Das ist in der Geschichte unserer Bundesrepublik bisher zwar erst zwei Mal passiert, setzt die Parteien aber allgemein unter Druck, ihre Programme nach dem Grundgesetz zu gestalten.
Wie arbeitet der Verfassungsschutz?
Der Verfassungsschutz hat keine Befugnisse wie die Polizei, er darf zum Beispiel niemanden festnehmen. Seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sammeln Informationen - immer dann, wenn der Verdacht besteht, eine Person oder eine Gruppe handle gegen die Verfassung. Häufig kommen die Tipps von so genannten V-Männern oder V-Frauen. Das sind Personen, die als Informanten für den Verfassungsschutz arbeiten. Sie werden meist nicht von den Verfassungsschützern beauftragt, sondern sind bereits Mitglieder der Gruppe, die überwacht werden soll. Der Verfassungsschutz heuert sie an, ihr Wissen über die Gruppe oder einzelne Mitglieder an ihn weiter zu geben. Dafür werden die V-Männer entweder bezahlt oder erhalten zum Beispiel Hilfe bei einem Austritt aus der Gruppe. Ihre Informationen werden ausgewertet und an andere Behörden, etwa das Innenministerium, weiter gegeben. Dort wird dann entschieden, wie man sich gegen die verdächtige Person oder Gruppe wehren kann.
Der Verfassungsschutz und die NPD
Ein Beispiel für die Arbeit des Verfassungsschutzes ist die Beobachtung der rechtsextremen „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD). 2003 wurde ein Verbotsverfahren gegen die NPD eröffnet. Die Verfassungsschützer haben zuvor mit V-Leuten in der Partei zusammen gearbeitet. Diese sollten herausfinden, ob die NPD verfassungswidrig handelt. Das Verfahren blieb erfolglos, da die V-Männer auch in der Führung der Partei aktiv waren. Für das Bundesverfassungsgericht war deshalb nicht klar zu erkennen, welchen Einfluss die V-Männer auf die Spitze der Partei hatten. 2012 beschlossen die Bundesländer einen neuen Versuch, die NPD zu verbieten. Ein wichtiger Grund dafür war die Enttarnung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) 2011. Diese rechtsextreme Gruppe verübte in den Jahren 2000 bis 2007 mehrere Anschläge und Morde. Es starben insgesamt neun Menschen mit ausländischen Wurzeln und eine Polizistin. Die Verdächtigen haben auch in Kontakt zur NPD gestanden. Das Bundesverfassungsgericht stellte in dem Verbotsverfahren klar, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist, die die Demokratie zerstören will. Trotzdem wurde die Partei nicht verboten. Die Richter urteilten, dass die NPD zu unbedeutend ist, um eine direkte Gefahr für die Demokratie darzustellen.
Kontrolle des Verfassungsschutzes
Der Verfassungsschutz sammelt aber nicht nur Informationen über politische Gruppen. Er beschattet zum Beispiel auch Sekten wie etwa Scientology oder einzelne Personen, die verdächtigt werden, gegen Verfassungsrecht zu verstoßen. Dabei ist es schon häufiger dazu gekommen, dass Daten von Unbeteiligten gesammelt und ausgewertet wurden. Dies wird von Kritikern verurteilt. Sie wollen, dass auch der Verfassungsschutz stärker in seiner Tätigkeit kontrolliert wird. Zwar wird er wie auch die anderen deutschen Geheimdienste, der Militärische Abschirmdienst (MAD) und der Bundesnachrichtendienst (BND), vom Bundestag überprüft, doch dies reicht den Kritikern nicht aus. Sie sagen, dass dieses Kontrollsystem nicht transparent, also durchsichtig genug sei.