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Jugendstrafrecht

Ein Hand steckt eine Speicherkarte in Jacke.

Die Altersgrenze für Strafmündigkeit ist je nach Land verschieden. In Großbritannien kann man bereits mit 10 Jahren vor ein Gericht gestellt werden, in Belgien erst mit 18.

Wenn Menschen gegen das Gesetz verstoßen, müssen sie damit rechnen, bestraft zu werden – zumindest, wenn sie mindestens 14 Jahre alt sind. Ab diesem Alter ist man in Deutschland „strafmündig“. Das bedeutet, dass man für das, was man tut, Verantwortung übernehmen muss und vor Gericht für eine Straftat angeklagt und verurteilt werden kann.

Grundsätzlich sind für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren dieselben Taten strafbar wie für Erwachsene, beispielsweise Diebstahl, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Sie werden aber nicht nach dem Erwachsenen-Recht bestraft, sondern nach dem sogenannten Jugendstrafrecht.

Erziehung statt Strafe

Ein Schild mit der Aufschrift "Jugendgerichthilfe" steht in einem Verhandlungsraum auf dem Tisch.

In Jugendgerichten sind immer auch Mitarbeitende der Jugendämter mit dabei. Sie beurteilen, welche Maßnahmen im konkreten Fall am besten helfen.

Auch wenn es im Namen steckt: Beim Jugendstrafrecht geht es weniger um Strafe, sondern eher darum, Jugendliche zu unterstützen und zu erziehen. Junge Täterinnen und Täter sollen verstehen, was sie falsch gemacht haben und ihre Tat wiedergutmachen. Sie werden also nicht wie Erwachsene hauptsächlich zu Geld- oder Freiheitsstrafen verurteilt, sondern beispielsweise zu Sozialstunden, einem Anti-Gewalt-Training oder einem Täter-Opfer-Ausgleich, bei dem sie sich mit ihrem Opfer zusammensetzen und auf eine Wiedergutmachung einigen.

Manchmal gilt das Jugendstrafrecht auch noch für sogenannte „Heranwachsende“ bis 21 Jahre, zum Beispiel dann, wenn die Tat eine typische „Jugendverfehlung“ ist. Das sind Straftaten, die hauptsächlich von Jugendlichen begangen werden: beispielsweise aus Abenteuerlust Graffiti an Häuser zu sprühen oder im Rahmen einer Mutprobe illegale Drogen zu kaufen.

Der Grund für die rechtliche „Sonderbehandlung“: Jugendliche sind in der Regel noch nicht so reif sind wie Erwachsene. Dass sie manchmal Mist bauen, ist daher bis zu einem gewissen Punkt normal – zum Beispiel, weil sie sich in einer Gruppe beweisen wollen oder nicht über die Konsequenzen ihres Handelns nachdenken.

Jugendstrafe als letzter Ausweg

Jugendlicher sitzt an einem Tisch im Jugendgefängnis.

In vielen Jugendgefängnissen gibt es die Möglichkeit, einen Schulabschluss zu machen oder eine Ausbildung anzufangen.

In schweren Fällen können aber auch Jugendliche zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden – zum Beispiel, wenn sie trotz unterschiedlicher Maßnahmen immer wieder Straftaten begehen oder wenn sie einen anderen Menschen vorsätzlich getötet haben. Man konnte allerdings feststellen, dass Jugendliche, die sich intensiv mit ihrer Straftat auseinandersetzen, Anti-Gewalt-Trainings absolvieren oder eine Ausbildung beginnen, seltener wieder eine Straftat begehen als die, die einfach nur eingesperrt werden.

Und Kinder unter 14 Jahren?

Kinder unter 14 Jahren können nicht vor ein Gericht kommen und somit auch keine gerichtliche Strafe bekommen – ganz egal, was sie verbrochen haben. Das bedeutet aber nicht, dass gar nichts passiert, wenn Kinder Straftaten begehen. Stattdessen schaltet sich das Jugendamt ein, um die Familie bei der Erziehung zu unterstützen. Manchmal haben Eltern einen schlechten Einfluss auf ihr Kind und es begeht deshalb Straftaten. Kinder können in solchen Fällen auch in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht werden. Ganz wichtig ist dabei: Das Kind soll geschützt und „auf den richtigen Weg“ gebracht werden – es geht nie darum, zu bestrafen, auch wenn es sich so anfühlen kann.  

Stand: 08.11.2024, 13:12 Uhr

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