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Patent

Eberhard Kätzel sitzt mit Patenturkunde in der Hand vor einem Regal mit Hundekauartikeln.

Eberhard Kätzel hat ein Patent für besondere Hundekauartikel.

Wenn jemand etwas erfindet – zum Beispiel ein Produkt, das vielen Menschen den Alltag erleichtert – hat er gute Chancen, viel Geld zu verdienen und vielleicht sogar berühmt zu werden. Aber: Auch Ideen und Erfindungen können geklaut werden. Damit das nicht passiert, gibt es das Patent. Das Wort Patent kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „offen legen“. Ein Patent ist eine Urkunde, die offen legt oder beweist, wem eine Erfindung gehört und wen man fragen muss, um sie zu benutzen oder zu bauen. Wer also ein Patent für seine Erfindung besitzt, darf sie als Einziger herstellen und verkaufen – oder aber er beauftragt Andere, zum Beispiel spezielle Firmen, mit der Herstellung und dem Verkauf seiner Erfindung.

Patentamt prüft Erfindungen

Außenaufnahme des Gebäudes des Patent- und Markenamtes.

Das deutsche Patent- und Markenamt sitzt in diesem großen Gebäude in München.

Ein Patent bekommt man auf dem Patentamt. Dort muss der Erfinder seine Erfindung genau beschreiben und erklären, wie sie funktioniert. Ein Prüfer entscheidet dann, ob der Erfinder dafür ein Patent bekommt. Das kann manchmal mehrere Monate oder sogar Jahre dauern. In dieser Zeit muss der Prüfer zum Beispiel herausfinden, ob auch wirklich niemand anderes schon etwas Ähnliches erfunden hat und ob derjenige, der das Patent beantragt, auch wirklich der Erfinder ist. Erst wenn all das geklärt ist, bekommt der Erfinder seine Urkunde. Ein Patent gilt allerdings nur zeitlich begrenzt: Nach maximal 20 Jahren läuft es aus. Danach darf jeder die Erfindung herstellen und verkaufen.

Stand: 28.02.2018, 10:32 Uhr

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