Schule schwänzen ist ziemlich weit verbreitet. Schätzungen zufolge fehlt von zwanzig jugendlichen Schülerinnen und Schülern mindestens einer regelmäßig im Unterricht. Aber Schwänzen bleibt nicht ohne Folgen, denn in Deutschland gibt es eine Schulpflicht. Sie steht im Gesetz und verpflichtet Eltern dazu, ihre Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr in eine Schule zu schicken.
Bis zu 2.500 Euro Bußgeld für Schulschwänzer
Fehlt ein Schüler oder eine Schülerin immer wieder unentschuldigt im Unterricht, muss die Schule mit den Eltern in Kontakt treten. Oft schaltet sich auch das Jugendamt ein. Und das Ordnungsamt kann Bußgelder verhängen. In manchen Bundesländern bis zu 2.500 Euro. Jugendliche über 14 Jahren müssen das manchmal sogar selbst bezahlen.
Schulschwänzer sind nicht einfach faul
Wenn Schülerinnen und Schüler immer wieder im Unterricht fehlen, kann das unterschiedliche Gründe haben. Manche gehen zum Beispiel nicht in den Unterricht, weil ihre Beziehungen zu Lehrern und Mitschülern schwierig sind, sie mit schlechten Noten zu kämpfen haben oder sich gelangweilt fühlen.
Andere haben Ängste. Dabei unterscheidet man zwischen Schulangst und Trennungsangst. Wer unter Schulangst leidet, hat zum Beispiel Angst davor, vor anderen sprechen zu müssen oder zu versagen. Auch Mobbing und Gewalt durch Mitschüler können Schulangst auslösen. Diese Angst kann so stark sein, dass sie auch körperlich spürbar wird – zum Beispiel durch Magen- und Kopfschmerzen oder Konzentrationsschwierigkeiten.
Bei der Trennungsangst liegt das Problem nicht in der Schule. Stattdessen haben die Betroffenen Angst davor, ihr Zuhause und ihre wichtigsten Bezugspersonen, zum Beispiel die Eltern, zu verlassen. Grund dafür können zum Beispiel Probleme in der Familie sein.