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Urheberrecht im Netz

Das Wort 'copyright' in gelben Buchstaben auf grauem Hintergrund.

'copyright' ist das englische Wort für Urheberrecht.

Wenn du schon mal einen eigenen Text, ein Foto, Video oder sonst irgendetwas selbst gemacht hast, gehörst du in Deutschland und anderen Ländern zum Club der Urheber:innen. Und das hat Folgen: Denn du hast das Recht, darüber zu entscheiden, was mit deinem Werk geschieht.

Wie kann man das Urheberrecht im Netz verletzen?

Stell dir vor, du machst einen tollen Film und zeigst ihm einem Freund. Und der stellt ihn, ohne dich zu fragen, ins Internet - er veröffentlicht ihn also. Damit hat er gegen dein Recht als Urheber:in verstoßen und du darfst zu Recht sauer auf ihn sein. Noch viel mehr Ärger würde dein Freund wahrscheinlich bekommen, wenn er zum Beispiel einen Kinofilm, den er auf DVD hat, im Internet veröffentlicht. Denn die Firma, die den Film gemacht hat, will damit Geld verdienen. Entweder durch den Verkauf von Kinokarten, den Verkauf von DVDs oder durch Zahlungen von Streamingdiensten. Streamingdienste, wie zum Beispiel Amazon Prime, Netflix oder Wow, bezahlen die Filmhersteller dafür, dass sie ihren Abonnenten die Filme zur Verfügung stellen dürfen.
Wenn ein Film plötzlich kostenlos im Netz auftaucht, wird die Firma nicht nur verlangen, dass er sofort entfernt wird, sondern zusätzlich Schadensersatz fordern. Das heißt: Es wird geschätzt, wie viel Geld der Firma verloren gegangen ist, weil ihr Film kostenlos im Internet zu sehen war.

Eine Europäische Regelung zum Schutz des Urheberrechtes im Netz

Ausschnitt Display mit Hinweis darauf, dass ein Video aus Rechtegründen nicht verfügbar ist.

Die Rechte von Künstlern an ihren Werken sollen in Zukunft besser geschützt werden.

Da es immer wieder passiert, dass Internetnutzer:innen die Urheberrechte anderer nicht achten, hat das Europäische Parlament 2019 neue Regeln für das Urheberrecht eingeführt. In Deutschland wurde die Richtlinie der EU in ein Gesetz umgesetzt, das seit August 2021 unter dem langen Namen ‚Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)‘ in Kraft ist. Durch die Einführung des Gesetzes hat sich einiges verändert: Werden von privaten Nutzern zum Beispiel Videos oder Texte auf eine Plattform geladen, die die Urheberrechte von Dritten verletzen, sind nicht mehr die Nutzer haftbar, sondern die Plattformen, auf denen sie veröffentlicht werden. Das Gesetz nimmt also Facebook, YouTube, Instagram oder TikTok in die Pflicht. Sie müssen ihr bestmöglichstes tun, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Zum Beispiel dadurch, dass sie Lizenzen kaufen, mit denen sie Künstler:innen und Urheber:innen pauschal an ihren Gewinnen beteiligen. Zusätzlich zum Kauf von Lizenzen setzen die Plattformen so genannte Upload-Filter ein. Sie sollen urheberrechtlich geschützte Inhalte erkennen und deren Hochladen verhindern.

Angst um die Meinungsfreiheit im Netz

Demonstrantin hält Schild mit der Aufschrift: Diese Demo ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht verfügbar.

Vor allem junge Menschen sind gegen die neue EU-Richtlinie auf die Straße gegangen.

Viele Menschen in Europa befürchteten, dass die Uploadfilter die Meinungsfreiheit im Netz extrem einschränken würden und auch Inhalte, die eigentlich O.K. sind, wie zum Beispiel Satiresendungen, blockiert werden könnten. Seit der Einführung des Gesetzes ist in Deutschland ist bislang kein Fall von so genanntem ‚Overblocking‘ bekannt geworden. Das liegt unter anderem daran, dass die Verwendung von Upload-Filtern nur unter engen Voraussetzungen möglich ist. Nutzer, deren Post geblockt wurde, müssen zudem informiert werden und können ihren Inhalt noch einmal ändern oder nachweisen, dass er zu Unrecht blockiert wurde.

Stand: 02.01.2023, 16:55 Uhr

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