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Bio-Siegel

Das Biosiegel liegt auf einem Feld.

In Deutschland tragen mehr als 50.000 Produkte das Bio-Siegel der Bundesregierung

Das Bio-Siegel ist ein Kennzeichen für Lebensmittel, die unter besonderen, natürlichen Umständen hergestellt oder angebaut werden. Welche Umstände das genau sind, hat die Europäische Gemeinschaft – also die ehemalige EU – 1991 zum ersten mal festgelegt und aufgeschrieben. Das Schreiben nennt sich EG-Okö-Verordnung. Und damit jeder beim Einkaufen erkennen kann, dass ein Lebensmittel nach dieser Verordnung hergestellt wurde, gibt es ein Siegel, das auf die Verpackungen der Lebensmittel gedruckt wird. In Deutschland wird das Siegel seit 2001 von der Bundesregierung vergeben.

Keine chemischen Pflanzenschutzmittel

Bauer zwischen Obst und Gemüse án seinem Marktstand.

Obst und Gemüse eines Biobauern dürfen nicht mit Chemikalien behandelt werden

Wenn ein Bauer oder ein Lebensmittelproduzent auf seine Produkte dieses Bio-Siegel drucken möchte, darf er zum Beispiel keine chemischen Pflanzenschutzmittel beim Anbau von Obst oder Gemüse verwenden. Pflanzenschutzmittel sollen Schädlinge von den Pflanzen fernhalten. Grundsätzlich ist es für Bauern sehr reizvoll diese Mittel zu benutzen, weil sie dadurch ihre Ernteausfälle verringen können. Aber die chemischen Stoffe der Pflanzenschutzmittel töten nicht nur Schädlinge, sie sind auch im Obst und Gemüse nachweisbar und gelangen über die Felder ins Grundwasser. Und das kann schädlich für die Menschen sein.

Genmanipulation ist verboten

Chemische Pflanzenschutzmittel sind aber lange nicht das einzige, was beim Anbau von Biolebensmitteln verboten ist. Biobauern dürfen zum Beispiel auch keine genetisch veränderten Pflanzen anbauen. Gene sind eine Art Bauplan der Pflanze. Jede Pflanze besteht nämlich aus winzig kleinen Zellen, und die bestehen wiederum aus sogenannten Genen. Experten haben in den letzten Jahren herausgefunden, dass man bestimmte Gene verändern und dadurch die Pflanze stark und ihre Früchte zum Beispiel länger haltbar machen kann. Ob der Anbau von genetisch veränderten Pflanzen Folgen für die Menschen haben wird, kann man noch nicht genau sagen. In jedem Fall ist Genmanipulation nicht natürlich und deshalb für Biolebensmittel streng verboten.

Jährlicher Pflanzenwechsel

Ein Biobauer Biobauer fährt mit Traktor und Gerät über Feld.

Auf den Feldern der Bio-Bauern müssen jedes Jahr andere Pflanzen wachsen - so schreiben es die Richtlinien vor

Außerdem müssen Biobauern auf ihren Feldern jedes Jahr eine andere Pflanzenart säen, anstatt immer das gleiche anzubauen. Denn jede Pflanzenart entzieht dem Boden andere Nährstoffe. Wird auf einem Feld über Jahre hinweg die gleiche Pflanze angebaut, laugt das den Boden einseitig aus. Biobauern dürfen ihre Felder außerdem nur mit natürlichen Düngemitteln, wie zum Beispiel Gülle oder Mist düngen und keine Chemikalien dafür einsetzen.

Artgerechte Tierhaltung

Ein Bauer steht mitten im Stall im grünen Futter und hält eine Forke in der Hand, neben ihm fressen die Kühe.

Beim Biobauer bekommen die Tiere nur natürliches Futter, wie zum Beispiel Gras

Auch die Tiere führen auf Biobauernhöfen ein anderes Leben: Sie müssen artgerecht gehalten werden und entsprechenden Auslauf bekommen. Massentierhaltung ist also nicht erlaubt. Außerdem bekommen sie nur natürlich produziertes Futter. Medikamente wie Antibiotika oder Hormone, die sie schneller wachsen lassen, sind verboten. Ob Bauern und Lebensmittelproduzenten die Regeln und Richtlinien der EG-Okö-Verordnung einhalten, wird immer wieder kontrolliert.

Viele Verbände, viele Zeichen

Kiwi mit einem Demeter-Aufkleber

Der Schriftzug 'Demeter' verrät, dass diese Kiwi nach strengen natürlichen Regeln angebaut worden ist

Neben dem Biosiegel der Bundesregierung, das den Regeln der EG-Öko-Verordnung entspricht, gibt es aber noch einige andere Biozeichen auf Lebensmitteln. Diese Biozeichen werden von verschiedenen Bioverbänden wie Demeter, Bioland oder Naturland vergeben. In diesen Verbänden haben sich Bio-Bauern zusammengeschlossen, die ihre Lebensmittel nach noch strengeren Richtlinien herstellen, als es die EG-Öko-Verordnung vorschreibt.

Stand: 01.06.2011, 11:58 Uhr

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