Tipp 6: Vorsicht Falle!

Stell dir vor, dir geschieht irgendetwas, für das du dich nachher schämst. Du wirst aber zufällig dabei gefilmt. Die Frau oder der Mann mit der Kamera stellt die Aufnahmen dann ins Netz und Millionen von Menschen können dein Missgeschick sehen. Das kann sehr lustig, aber auch unheimlich peinlich werden. Besonders fatal ist, dass, selbst wenn du es zum Beispiel von einem Videoportal löschen lässt, oft schon so viele Kopien im Internet herumgereicht werden, dass dich das Video noch viele Jahre verfolgen wird. Es ist also ganz gut, wenn man vorher gefragt wird.

Wenn Menschen also im Mittelpunkt deiner Video- oder Fotoaufnahme für das Internet stehen, dann musst du sie unbedingt fragen, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Besonders sicher ist es, wenn sie dir die Zusage schriftlich geben oder zumindest kurz in die Kamera sagen, dass sie nichts dagegen haben.

Taylor Swift

... Taylor Swift müssen nicht gefragt werden, ob Bilder von ihnen veröffentlicht werden dürfen.

Eine Ausnahme sind "Personen der Zeitgeschichte". Die brauchen in der Regel nicht gefragt zu werden, ob man Bilder von ihnen veröffentlichen darf. Dabei handelt es sich um Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, wie zum Beispiel die Bundeskanzlerin, Tokio Hotel oder der Papst. Wenn du dir bei deinem Beitrag nicht sicher bist, solltest du aber auf jeden Fall jemanden fragen, der sich damit auskennt. Denn wenn du die Aufnahme nicht selbst gemacht hast, wie zum Beispiel einen Videoclip von Tokio Hotel, gilt wieder das Urheberrecht.

Publikum bei TFF

Wenn ein Bild viele Leute zeigt, brauchst du kein Einverständnis zur Veröffentlichung.

Wenn du aber zum Beispiel einen Marktplatz aufnimmst, auf dem viele Personen zu sehen sind, brauchst du kein Einverständnis von ihnen. Denn diese Leute stehen nicht im Mittelpunkt deines Bildes, sondern sind eher Beiwerk. Das gilt auch, wenn die Personen im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen und ähnlichen Ereignissen aufgenommen wurden, zum Beispiel bei Stadtfesten.

Aber im Zweifel gilt immer: Lieber einmal zu viel fragen, denn Fragen kostet nichts!

Stand: 17.08.2016, 12:17 Uhr

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