Das Verkaufen von selbstgebrannten CDs oder DVDs kann teuer werden: Es verstößt gegen das Urheberrecht
Urheberrecht ist kein schönes Wort und klingt vielleicht sogar etwas langweilig. Es ist aber im Internet enorm wichtig. Wenn du schon mal einen eigenen Text, ein Foto, Video oder sonst irgendetwas selbst gemacht hast, gehörst du in Deutschland und anderen Ländern zum Club der Urheber. Und das hat Folgen: Denn du hast das Recht, darüber zu entscheiden, was mit deinem Werk geschieht.
Stell dir vor, du machst einen tollen Film und zeigst ihm einem Freund. Und der stellt ihn, ohne dich zu fragen, ins Internet - er veröffentlicht ihn also. Damit hat er gegen dein Recht als Urheber verstoßen und du darfst zu Recht sauer auf ihn sein. Noch viel mehr Ärger würde dein Freund wahrscheinlich bekommen, wenn er zum Beispiel einen Kinofilm, den er auf DVD hat, im Internet veröffentlicht. Denn die Firma, die den Film gemacht hat, will damit Geld verdienen. Wenn er plötzlich kostenlos im Netz auftaucht, wird die Firma sofort einen Anwalt einschalten und vor Gericht ziehen. Dort kann man dann ziemlich schwer bestraft werden. Im schlimmsten Fall droht sogar Gefängnis. Damit nicht genug: Die Urheber des Films können auch noch Schadensersatz verlangen. Das heißt: Es wird geschätzt, wie viel Geld der Firma verloren gegangen ist, weil ihr Film kostenlos im Internet zu sehen war - zum Beispiel durch weniger verkaufte DVDs. Dafür muss der Täter dann auch noch aufkommen.
Auch wenn dein Freund für die DVD Geld bezahlt hat, hilft ihm das nicht. Denn für das Recht, sie zu veröffentlichen, hat er nicht bezahlt. Sondern nur dafür, den Film auf der DVD selbst anzuschauen oder sie zu verschenken.
Stand: 17.08.2016, 12:03 Uhr