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Grundgesetz

Der Name verrät es schon: Das Grundgesetz ist die Grundlage für alle Gesetze in Deutschland, also seine Verfassung. Kein anderes Gesetz, das in Deutschland gilt, darf dem Grundgesetz widersprechen. Im Grundgesetz ist festgelegt, wie das Zusammenleben der Menschen in Deutschland geregelt werden soll. Alle Menschen sind zum Beispiel vor dem Gesetz gleich und niemand darf benachteiligt werden, weil er ein Mann oder eine Frau ist. Außerdem hat jeder Bürger und jede Bürgerin das Recht, seine oder ihre Meinung überall frei zu äußern.

Das Grundgesetz gibt es seit 1949

Grundgesetz

Das Grundgesetz ist eine Art Hausordnung für den Deutschen Staat.

Das Grundgesetz legt auch fest, wie der deutsche Staat aufgebaut ist und funktioniert. Zum Beispiel, dass der Bundeskanzler Chef der Regierung ist und die Richtlinien ihrer Politik bestimmt. Und im Grundgesetz steht auch, wie und wo Gesetze gemacht werden: zum Beispiel im Bundestag und im Bundesrat. Das Grundgesetz gibt es seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949. Eigentlich war der Name ,Grundgesetz' nur vorrübergehend gedacht, denn es sollte auch nur eine vorläufige Verfassung sein. Deutschland wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in DDR und BRD geteilt. Und mit dem vorläufigen Grundgesetz wollte man zeigen, dass alle auf ein wiedervereinigtes Deutschland mit einer gemeinsamen Verfassung hoffen. Als Deutschland 1990 wiedervereinigt wurde, hatte man sich aber schon so an den Namen Grundgesetz gewöhnt, dass man es nicht mehr umbennen wollte. Damit das Grundgesetz eingehalten wird, gibt es sogar ein spezielles Gericht: das Bundesverfassungsgericht.

Stand: 15.03.2024, 11:53 Uhr

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