Sie arbeiten im öffentlichen Dienst: Polizisten...
Mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland arbeiten im öffentlichen Dienst. So nennt man es, wenn jemand für den Staat, ein Bundesland, eine Stadt oder Gemeinde tätig ist. Die Arbeit wird als 'öffentlicher Dienst' bezeichnet, weil sie allen Bürgern Deutschlands dient. Denn zum öffentlichen Dienst gehören viele unterschiedliche Arten von Arbeitsplätzen – zum Beispiel Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten, Stadtverwaltung, Müllabfuhr oder Verkehrsbetriebe.
Besondere Aufgaben für Beamte
...und die Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht.
Im öffentlichen Dienst sind verschiedene Gruppen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen tätig: Beamte, Angestellte und Arbeiter. Beamte werden direkt vom Staat, vom Land oder von einer Stadt angestellt und bekommen eine bestimmte Aufgabe – ein Amt – übertragen. Dabei müssen sie ein Versprechen abgeben, dass sie ihre Aufgabe sehr sorgfältig erfüllen und immer der Verfassung Deutschlands dienen werden. Daher nennt man Beamte auch 'Staatsdiener' oder 'Staatsdienerinnen'. Sie erledigen wichtige Aufgaben im Land: Polizisten, Richter und die meisten Lehrerinnen und Lehrer sind Beamte.
Angestellte und Arbeiter dürfen streiken
Manche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes dürfen streiken.
Viele Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind jedoch keine Beamten, sondern Angestellte oder Arbeiter: zum Beispiel Krankenpfleger, Müllwerker oder Straßenbahnfahrinnen und -fahrer. Sie erhalten eine andere Art von Vertrag und haben andere Rechte und Pflichten als Beamte. Zum Beispiel dürfen Angestellte, anders als Beamte, für mehr Lohn oder bessere Arbeitsbedingungen streiken.
Stand: 08.11.2024, 12:32 Uhr