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Petitionen

Plakat hängt auf dem Rücken eines Mädchens. Aufschrift: Rettet den Hambacher Forst.

Petitionen sind ein wichtiges Mittel der Mitbestimmung in unserer Demokratie.

Das Wort ‚Petition‘ kommt aus dem Lateinischen. ‚Petitio‘ bedeutet so viel wie ‚Bitte‘ oder ‚Gesuch‘. Bei den alten Römern haben Petitionen also ihren Ursprung. Mit den Bitten und Gesuchen von heute hatte das allerdings wenig zu tun. Damals waren sie eher eine freundliche Geste eines Herrschers, als ein Recht der Bürger. Das sieht heute anders aus. Wenn sich jemand über etwas ärgert oder etwas als sehr ungerecht empfindet, kann er oder sie sich mit einer Petition an den Petitionsausschuss wenden. Den gibt es in jedem Landtag und im Bundestag. Der Petitionsausschuss besteht aus einer Gruppe von Politikerinnen und Politikern. Diese befasst sich dann mit den eingereichten Bitten und Gesuchen der Bürger.

Grundrecht in Deutschland

Hand hält kleine Ausgabe des Deutschen Grundgesetzes.

Petitionen einzureichen ist ein Grundrecht jedes Deutschen.

Petitionen sind in Deutschland seit 1949 ein Grundrecht. Das bedeutet, jeder, unabhängig von seinem Geschlecht, seiner Herkunft oder seines Alters darf eine Petition starten. Es können also auch Kinder Petenten werden. So werden Menschen genannt, die eine Petition einreichen.

Voraussetzungen für das Einreichen einer Petition

Screenshot aus dem Internetauftritt des Deutschen Bundestages - Portal des Petitionsauschusses.

Hat eine Petition auf Bundesebene mehr als 50.000 Unterstützer, muss sie öffentlich besprochen werden.

Wichtig dabei ist nur, dass die Petition schriftlich eingereicht wird, und zwar mit Namen und Adresse. Das kann per Brief, E-Mail oder auch per Online-Formular geschehen. Es wurden sogar schon Petitionen auf Servietten eingereicht.

Außerdem kann sich die Beschwerde nicht gegen eine private Organisation richten, wie z.B. den Betreiber eines Freizeitparks, sondern muss eine öffentliche Einrichtung betreffen, z.B. einen städtischen Spielplatz. Es muss bei einer Petition also um ein Thema gehen, das von der Politik geändert werden kann.

Haben die Mitglieder des Petitionsausschusses die Beschwerde bekommen, beraten sie darüber. Dann empfehlen sie beispielsweise, wie ein Problem gelöst werden kann. Ihre Entscheidung ist allerdings nicht bindend, das heißt, sie muss nicht umgesetzt werden. Es gibt auch Petitionsplattformen im Internet, die nicht offiziell vom Bundestag oder den Landesparlamenten sind. Im Gegensatz zu den Bundestags-Petitionen ist der Petitionsausschuss hier jedoch nicht zu einer Reaktion verpflichtet.

Stand: 15.03.2024, 14:03 Uhr

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