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Bürgerbegehren | Bürgerentscheid

Dicke Aktenordner stapeln sich auf einem Rollwagen.

In diesen Aktenordnern sammelten Stuttgarter Bürger 2007 mehr als 61.000 Unterschriften gegen den Ausbau des Stuttgarter Bahnhofes.

Wenn Bürgerinnen und Bürger mit einem Vorhaben der Politiker zum Beispiel in ihrer Stadt oder Gemeinde nicht einverstanden sind, dann können sie sich mit einem Bürgerbegehren dagegen wehren. Dazu müssen sie von den Menschen, die auch gegen das Vorhaben sind, eine bestimmte Anzahl an Unterschriften sammeln. Wie viele das genau sind, ist je nach der Größe der Stadt und den städtischen Vorschriften ganz unterschiedlich. Sobald genügend Unterschriften zusammengekommen sind, können die Bürger einen Bürgerentscheid beantragen. Wenn er genehmigt wird, dürfen alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt oder der Gemeinde darüber abstimmen, ob das Vorhaben der Politiker durchgeführt werden soll, oder nicht.

Jedes Bundesland hat andere Regeln

Plakate von Befürwortern und Gegnern des geplanten Konzerthauses in Konstanz.

Erfolgreicher Bürgerentscheid: In Konstanz stimmte 2010 die Mehrheit der Bürger gegen ein geplantes Konzerthaus.

Damit ein Bürgerentscheid erfolgreich ist, muss ein bestimmter Prozentsatz aller Wahlberechtigtem an der Wahl teilnehmen und gegen das Vorhaben der Politiker stimmen. Jedes Bundesland hat für sich festgelegt, wie hoch der Prozentsatz genau ist. Wird dieser Prozentsatz erreicht, dürfen die Politikerinnen und Politiker ihr Vorhaben nicht durchführen. Haben zu wenig Leute an der Wahl teilgenommen, oder hat die Mehrheit gegen das Vorhaben gestimmt, ist der Bürgerentscheid gescheitert.

Stand: 15.03.2024, 13:58 Uhr

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