Auch im Bundestag gilt das Mehrheitswahlrecht.
Bei Wahlen und Abstimmungen siegt derjenige, der die Mehrheit der Stimmen bekommen hat. In der Politik heißt das 'Mehrheitsprinzip' oder 'Mehrheitswahlrecht'. Es gibt verschiedene Mehrheiten. Die 'absolute Mehrheit' bedeutet, dass eine Person oder eine Partei mehr als die Hälfte aller Stimmen bekommt. Eine 'relative Mehrheit' ist erreicht, wenn man die meisten Stimmen bekommt, aber nicht unbedingt mehr als die Hälfte aller insgesamt abgegebenen Stimmen. Die dritte Art von Mehrheit heißt 'qualifizierte Mehrheit'. Bei manchen Abstimmungen wird vorher festgelegt, dass eine bestimmte Mehrheit an Stimmen nötig ist, damit das Ergebnis gültig ist. So gibt es Zweidrittel- oder Dreiviertel-Mehrheiten. Das bedeutet, dass mindestens zwei Drittel bzw. drei Viertel aller Menschen, die abgestimmt haben, die gleiche Entscheidung getroffen haben müssen, damit es zu einem Ergebnis kommt. Wenn diese Mehrheit nicht erreicht wird, wird erneut abgestimmt.
Entscheidung durch Mehrheit
In einer Demokratie ist das Mehrheitsprinzip sehr wichtig. Denn auf diese Art und Weise werden im Parlament Entscheidungen getroffen. Hier setzt sich dann der Wille der Mehrheit gegen den der Minderheit durch. Die Entscheidung ist dann für alle gültig.
Stand: 05.12.2023, 12:30 Uhr