Geheime Wahl: Eine Wählerin wirft ihren ausgefüllten Wahlzettel in die Urne, so bleibt alles anonym.
Deutschland ist ein demokratisches Land. Das bedeutet, dass das Volk bestimmt, vom wem es regiert wird: Alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 18 Jahren dürfen bei der Bundestagswahl ihre Stimme abgeben.
Sie heißt Bundestagswahl, weil die Politiker und Parteien mit den meisten Wählerstimmen in den Bundestag einziehen und dort über Regeln und Gesetze diskutieren. Diese Wahl findet alle vier Jahre statt.
Eine Wahl - zwei Stimmen
Die Abgeordneten des Bundestages dürfen über die Gesetzte abstimmen.
Eine Bundestagswahl ist ziemlich kompliziert: Man bekommt einen Wahlzettel, auf dem man zwei Kreuze machen muss. Mit der so genannten Erststimme wählt man einen bestimmten Kandidaten einer Partei aus dem Wahlkreis, in dem man wohnt. Bei der Bundestagswahl 2021 wurde Deutschland in 299 Wahlkreise unterteilt. Der Kandidat oder die Kandidatin, der oder die in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, hat einen Platz im Bundestag sicher. Man sagt dazu auch 'Direktmandat'. Mandat kommt aus dem Lateinischen und bedeutet 'Auftrag, jemanden zu vertreten'. Mit einem Mandat bekommen die Kandidaten also den Auftrag, die Menschen, von denen sie gewählt wurden, im Bundestag zu vertreten. Denn sie haben ihnen ihre Stimme gegeben, weil sie glauben, dass sie sich im Bundestag für ihre Interessen einsetzen und Entscheidungen treffen, die sie gut finden. Die Hälfte der Plätze im Bundestag ist durch Direktmandate aus den Wahlkreisen vergeben.
Die zweite Stimme bekommt eine Partei
Wähler müssen nicht unbedingt in ein Wahllokal gehen, sie können ihre Stimme auch per Post schicken.
Für Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht direkt gewählt wurden, gibt es eine andere Möglichkeit, einen Sitz im Bundestag zu bekommen. Denn über die andere Hälfte der Plätze entscheiden die Wähler mit ihrer Zweitstimme. Damit wählen sie nämlich die Partei, die sie am besten finden. Alle Parteien erstellen in den verschiedenen Bundesländern Listen, auf denen sie ihre Kandidaten in einer bestimmten Reihenfolge aufschreiben, so dass die wichtigsten am Anfang stehen. Jetzt kommt es darauf an, wie viele Stimmen eine Partei bekommt: Nur wenn mindestens fünf Prozent der Wählerinnen und Wähler in einem Bundesland dieselbe Partei wählen, darf diese Partei Kandidaten von ihrer Liste in den Bundestag schicken – und je mehr Stimmen sie bekommt, desto mehr Kandidaten der Partei dürfen in den Bundestag. Je weiter unten ein Kandidat auf der Liste steht, desto geringer wird seine Chance auf einen Platz im Bundestag. So werden die restlichen Plätze vergeben.
Stand: 14.03.2024, 13:32 Uhr