Referendum / Volksentscheid
Besonders im Zusammenhang mit dem Brexit hat man den Begriff „Referendum“ oft gehört. Er bedeutet „Volksentscheid“ und somit, dass das Volk direkt über eine politische Frage entscheidet. Beim Brexit war das die Frage danach, ob Großbritannien aus der Europäischen Union austreten soll. Die Mehrheit der Briten stimmte 2016 mit „Ja“.
Auch bei einem Referendum wird vorher um die Stimmen der Wahlberechtigten geworben.
Volksentscheide sind Formen einer direkten Demokratie. In Deutschland findet diese auf Bundesebene nicht statt – hier wählt man Vertreter in den Bundestag, die dann als Abgeordnete über politische Fragen entscheiden. In den einzelnen Bundesländern und Kommunen in Deutschland gibt es bei vielen Fragen aber die Möglichkeit eines Volksentscheides. Zum Beispiel, ob in einer Stadt ein neues Schwimmbad gebaut werden soll. Dann dürfen aber meist nur die Bürger der betreffenden Stadt darüber abstimmen.
In vielen Städten gab es schon Volksbegehren für fahrradfreundliche Bedingungen.
Oft gibt es vor einem Volksentscheid ein sogenanntes „Volksbegehren“. Dabei fordern die Bürgern mit ihrer Unterschrift, dass es zu einem Volksentscheid kommen soll. Unterschreiben genügend Wahlberechtigte das Begehren, findet dieser dann auch statt.
Nicht in allen Ländern oder Städten gibt es Volksentscheide. Dort, wo es sie gibt, können die Regeln sehr verschieden sein. Sie stehen in der Verfassung des Landes oder in anderen Gesetzen.
Manchmal spricht man auch von "Volksabstimmung" oder "Plebiszit". Damit ist in der Regel ein "Volksentscheid" gemeint.
Stand: 23.09.2020, 11:35 Uhr