A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
Z

Schulschwänzer

Den Begriff 'Schule schwänzen' gibt es schon sehr lange, nämlich seit ungefähr 250 Jahren. In Preußen bedeutete 'schwänzen' damals so etwas wie „schlendern“ oder sich hin und her bewegen. Wer also lieber spazieren ging, statt den Unterricht zu besuchen, der schwänzte.

Blaumacher müssen zahlen

Zwei Jungs liegen auf einer Tischtennisplatte.

Wer lieber rumhängt, statt den Unterricht zu besuchen, kann bestraft werden.

Die Schule zu schwänzen, ist aber verboten. Denn es gibt ein Gesetz, das besagt, dass alle Kinder und Jugendliche in die Schule gehen müssen. Wer häufiger die Schule schwänzt, kann deswegen mit einem Bußgeld bestraft werden. Meistens müssen die Eltern dann 50 Euro zahlen, denn sie sind dafür verantwortlich, ihr Kind in die Schule zu schicken. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Eltern sich weigern, ihre Kinder in die Schule gehen zu lassen, zum Beispiel aus religiösen Gründen. Dafür können sie sogar mit sechs Monaten Gefängnis bestraft werden.

Hilfe für Schulschwänzer

Warum Schüler den Unterricht schwänzen, hat verschiedene Gründe. Viele haben keine Lust, etwas zu lernen, aber andere gehen nicht zur Schule, weil sie Probleme in der Familie oder Streit mit ihren Mitschülern haben. Für Jugendliche, die mehrere Monate lang geschwänzt haben, gibt es besondere Schulen, an denen sie in kleinen Gruppen den verpassten Stoff nachholen und sich wieder an den Unterricht gewöhnen können.

Stand: 10.11.2016, 16:00 Uhr

Darstellung: