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UmF - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Junge steht in einem Wohnraum am Fenster.

Viele umF kommen aus Ländern wie Afghanistan, Eritrea, Somalia, Syrien oder dem Irak.

Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht. Viele von ihnen sind Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren. Einige von ihnen fliehen ganz ohne die Begleitung ihrer Eltern oder eines anderen Erwachsenen aus ihrer Heimat – zum Beispiel auch zu uns nach Deutschland. 'Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge' (kurz: umF) nennt man diese Mädchen und Jungen.

Allein auf der Flucht

Eine Gruppe junger Flüchtlinge.

Ein großer Teil der umF kommt nicht mit dem Schiff oder dem Flugzeug, sondern auf dem Landweg nach Deutschland.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wollen häufig Krieg, Armut und Gewalt in ihrer Heimat entkommen. Ihr Weg nach Deutschland ist oft sehr gefährlich und einige erleben dabei schlimme Dinge. Dass sie sich ganz ohne die Unterstützung eines Erwachsenen durchschlagen müssen, hat unterschiedliche Gründe: Manche verlieren ihre Eltern auf der Flucht; andere werden allein losgeschickt – zum Beispiel, weil die Flucht für die ganze Familie zu teuer wäre. Die Familien hoffen, dass so zumindest ein Familienmitglied die Chance auf ein besseres Leben bekommt.

Ein Leben in Deutschland

Blick auf einen Jungen, der in ein Buch schaut.

Einige umF besuchen zunächst spezielle Klassen, in denen sie vor allem Deutsch lernen.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben das Recht auf besonderen Schutz. So steht es in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und in Gesetzen der Europäischen Union. Deshalb leben sie nach ihrer Ankunft in Deutschland auch nicht in normalen Flüchtlingsheimen. Stattdessen entscheidet in der Regel das Jugendamt der Stadt, wo sie am besten wohnen – etwa in einer Wohngruppe mit gleichaltrigen Jugendlichen. Aber nicht nur wenn es ums Wohnen geht, stehen jungen Flüchtlingen wichtige Rechte zu. Wie grundsätzlich alle Kinder auf der Welt, haben auch Flüchtlingskinder ein Recht auf Bildung. In Deutschland gibt es außerdem noch die Schulpflicht. Das beutet, Kinder müssen zur Schule gehen. Ob und wie schnell nach ihrer Ankunft geflüchtete Mädchen und Jungen in die Schule gehen dürfen, kommt allerdings auf das Bundesland an, in dem sie leben. In Deutschland dürfen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge meist so lange bleiben bis sie volljährig sind. Wer etwa eine Ausbildung macht oder sechs Jahre in Deutschland zur Schule gegangen ist, hat auch nach dem Ende seines 18. Lebensjahres gute Chancen bleiben zu dürfen.

Stand: 24.01.2023, 12:09 Uhr

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