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Fraktion

Leerer Plenarsaal des Bundestages von oben.

Im Bundestag sitzen die Abgeordneten nach Fraktionen geordnet.

Das Wort "Fraktion" kommt aus dem Französischen und bedeutet "Bruchteil". Auch in der Politik ist eine Fraktion ein Teil eines Ganzen: So nennt man Politikerinnen und Politiker, die sich in einem Parlament zu einer Gruppe zusammengeschlossen haben, weil sie gleiche oder ähnliche politische Ideen und Ziele haben. Eine Fraktion im Bundestag hat das Recht auf einen eigenen Sitzungsraum im Reichstagsgebäude. Außerdem bekommt sie Geld vom Staat, um ihre Arbeit zu organisieren. Die Mitglieder einer Fraktion stimmen bei Abstimmungen meistens alle für oder gegen einen Vorschlag.

Wer darf eine Fraktion bilden?

Nicht jede Gruppe von Politikern ist eine Fraktion. Im Bundestag müssen sich mindestens fünf Prozent der Abgeordneten zusammenschließen, um als Fraktion zu gelten. Bei momentan 736 Sitzen sind das 37 Abgeordnete. Außerdem müssen die Mitglieder einer Fraktion derselben Partei angehören. Es gibt aber eine Ausnahme: Weil sie bei Wahlen nie direkte Konkurrenten sind, dürfen die Abgeordneten von CDU und CSU eine gemeinsame Fraktionsgemeinschaft bilden. Denn die CSU gibt es nur in Bayern, wo die CDU bei Wahlen nicht antritt.

Stand: 05.09.2024, 16:00 Uhr

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