UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

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Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Sie besagt, dass Menschen nicht etwa behindert sind, sondern durch Barrieren im Alltag und in der Gesellschaft behindert werden. Ihr Ziel ist es, dass alle Menschen mit Behinderung selbstbestimmt, gleichberechtigt und ohne Diskriminierung an allen Lebensbereichen teilhaben können.

Lexikon-Video: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 30.11.2024 01:44 Min. Verfügbar bis 30.11.2029

Dieser Beitrag wurde 2024 produziert. Alle Aussagen und Fakten entsprechen diesem Stand und werden nicht aktualisiert.

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