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EU-Verfassung

Die Europaflagge und Flaggen verschiedener EU-Mitgliedsländer wehen vor dem Gebäude des Europaparlaments in Straßburg

Viele Länder – eine Verfassung: Schon bald könnte die EU-Verfassung in Kraft treten

Fast jeder Staat hat eine Verfassung. Die legt fest, wie der Staat aufgebaut ist und funktioniert und wie die Menschen dort zusammenleben sollen. Die deutsche Verfassung ist das Grundgesetz. Auch die Europäische Union hat eine Verfassung.

Alle mussten zustimmen

Joschka Fischer und Gerhard Schröder sitzen an einem Tisch und unterzeichnen die EU-Verfassung

Joschka Fischer und Gerhard Schröder unterzeichnen die EU-Verfassung

In der EU-Verfassung stehen die wichtigsten gemeinsamen Regeln – zum Beispiel, dass alle EU-Bürger gleich behandelt werden müssen, oder wie die Regierung der EU in Zukunft aussehen soll. Die EU soll nämlich irgendwann einmal funktionieren wie ein großes Land. 2004 haben die Regierungschefs von 29 Ländern die EU-Verfassung unterschrieben: Dabei waren die Chefs aller EU-Mitgliedsländer und die Vertreter einiger Staaten, die der Europäischen Union bald beitreten wollten. Mit der Unterzeichnung konnte die EU-Verfassung aber noch nicht in Kraft treten. Jedes EU-Mitgliedsland musste die Verfassung noch einmal einzeln ratifizieren, also bestätigen.

Ein langer Weg

Französische Stimm-Zettel zum EU-Referendum

Auch der Vertrag von Lissabon wurde von allen Regierungschefs der beitretenden EU-Ländern unterschrieben

Nachdem die Bürger in Frankreich und den Niederlanden die EU-Verfassung in einem Volksentscheid abgelehnt hatten, konnte der Vertrag nicht in Kraft treten. Im Jahr 2007 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf einen Reformvertrag. Dieser Vertrag wurde in der portugiesischen Hauptstadt unterzeichnet und heißt deshalb 'Vertrag von Lissabon'. Obwohl einige Änderungen vorgenommen wurden, enthält er die wichigsten Elemente der ursprünglichen Verfassung. Der Vertrag von Lissabon ist seit dem 1. Dezember 2009 in Kraft.

Stand: 22.03.2010, 16:25 Uhr

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